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  • NSU-Terroristen überfielen schon 1998 Supermarkt

    Die Ermittler gingen zunächst davon aus, dass die Zwickauer Terrorzelle im Herbst 1999 mit ihrer Serie von Raubüberfällen begann. Doch laut einem Untersuchungsbericht des sächsischen Innenministeriums steht nun fest: Bereits 1998 erbeuteten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos 30.000 Mark.

    Dresden – Die Überfallserie der Neonazi-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hat noch im Jahr ihres Untertauchens 1998 begonnen. Das sächsische Innenministerium bestätigte in seinem am Mittwoch bekannt gewordenen Abschlussbericht an den Innenausschuss des Landtags erstmals, dass auch ein Raubüberfall am 18. Dezember 1998 auf einen Edeka-Markt in Chemnitz auf das Konto der Rechtsterroristen geht. Dies habe ein Spurenabgleich ergeben. Über die Vermutung, der Raub gehe auf das Konto von Böhnhardt und Mundlos, hatte der SPIEGEL bereits Ende April berichtet.

    Zuvor waren die Ermittler davon ausgegangen, dass Böhnhardt und Mundlos erst im Oktober 1999 den ersten mehrerer Raubüberfälle begingen, um mit der Beute ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Nach Angaben von LKA-Präsident Jörg Michaelis betrug die Beute seinerzeit rund 30.000 D-Mark. Es seien zwei Schüsse abgefeuert worden, dem “Nationalsozialistischen Untergrund” (NSU) habe die Tat durch später gefundene Patronenhülsen zugeordnet werden können.

    Böhnhardt und Mundlos sind inzwischen tot. Gemeinsam mit ihrer Komplizin Beate Zschäpe – alle stammen aus Jena – sollen sie die Terrorgruppe NSU gebildet haben, die für zehn Morde verantwortlich gemacht wird. Opfer waren neun Menschen mit ausländischen Wurzeln und eine Polizistin. Gut 13 Jahre lang konnten die Rechtsterroristen unerkannt in Deutschland leben – vor allem in Sachsen.

    Sachsen sieht keine eigenen Versäumnisse bei NSU-Ermittlungen

    Die Schuld dafür sieht der Freistaat aber nicht bei sich. Nach heutigem Wissen seien “keine Versäumnisse innerhalb des polizeilichen Handelns zu erkennen”, heißt es in dem Bericht des Innenministeriums. Dem Verfassungsschutz wird darin attestiert, dass er von den Thüringer Behörden “nur unvollständig informiert” wurde. Es sei “nicht ersichtlich”, dass er “erfolgversprechende Maßnahmen” unterlassen habe.

     

    Find this story at 27. Juni 2012, 17:36 Uhr

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